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§ 13 Aufgaben des Vorstandes

Die Aufgaben des Vorstandes sind:

  1. die geschäftliche und organisatorische Leitung des Vereins,

  2. die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung und die Aufstellung der Tagesordnungen,

  3. die Durchführung der von der Mitgliederversammlung und dem Vereinsausschuss gefassten Beschlüsse,

  4. die Wahrnehmung von Aufgaben, die der Heimat- und Volkstumspflege dienen,

  5. die Vorbereitung und Einberufung von Sitzungen des Vereinsausschusses.

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