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§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat dasRecht, im Rahmen der Satzung und der durch die Vereinsorgane beschlossenen Regelungen am Vereinsleben teilzunehmen.

Die Mitglieder sind verpflichtet:

  1. die bestehende Satzung anzuerkennen,

  2. den Anordnungen und Beschlüssen des Vereinsausschusses Folge zu leisten,

  3. nach Möglichkeit an den Mitgliederversammlungen und den Vereinsveranstaltungen teilzunehmen,

  4. Änderungen ihrer Anschrift und der Kontoverbindung dem Vorstand mitzuteilen,

  5. Aufnahmegebühren und Beiträge fristgerecht zu zahlen.

Einem Mitglied kann bei persönlichen besonderen Ereignissen, wie Vermählung, silberner oder goldener Hochzeit, Krankenhausaufenthalt, hohem Geburtstag und dergleichen von Seiten des Vorstandes ein Vereinsgeschenk im Ermessen der Vorsitzenden oder des Vereinsausschusses zuerkannt werden, wobei Mitgliedschaft, Aktivität und Verdienste zu berücksichtigen sind.

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