§ 5 Erwerb der Ehrenmitgliedschaft
Zum Ehrenmitglied können auf Vorschlag mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen durch die Mitgliederversammlung ernannt werden:
Mitglieder ab 65 Jahre, die sich große Verdienste um den Verein erworben haben und mindestens 30 Jahre aktive Mitarbeit nachweisen können.
Ehrenmitglieder haben Sitz und Stimme in allen Vereinsausschusssitzungen, genießen die Rechte der aktiven Mitglieder, haben jedoch keinerlei Verpflichtungen und sind beitragsfrei zu führen.