§ 4 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus
aktiven Mitgliedern,
fördernden Mitgliedern,
Jugendmitgliedern bis 18 Jahren,
Ehrenmitgliedern.
Die Mitgliedschaft kann nach vorheriger mündlicher Beitrittserklärung bei einem Vorstandsmitglied und darauffolgender Abstimmung in einer Vereinsausschusssitzung mit einfacher Stimmenmehrheit erworben werden.
Aufgenommen werden nur Personen mit einwandfreiem Leumund. Eine etwaige Ablehnung der Aufnahme ist dem Bewerber ohne Angabe von Gründen schriftlich oder mündlich mitzuteilen.
Ein Jugendlicher bedarf zur Beitrittserklrung der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Mit der Aufnahmebestätigung erkennt das neue Mitglied die Satzung als verbindlich an und verpflichtet sich, diese zu achten.
Aktiv ist, wer das Vereinsleben mitgestalten hilft und an den jeweiligen Zusammenkünften und Veranstaltungen teilnimmt.
Alle anderen, dem vorgenannten Absatz nicht entsprechenden Mitglieder gelten als fördernde Mitglieder.
Mitglieder oder Personen, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vereinsausschusses durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.