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§ 2 Zweck und Vereinstätigkeit

Zweck des Vereins ist es, die geistigen und kulturellen Werte bayerischen Volkstums zu erhalten, zu pflegen und zu fördern sowie die überlieferten Sitten und Gebräuche zu wahren. Der Verein setzt sich insbesondere zum Ziel:

  1. Pflege und Förderung des Laienspiels,
  2. Pflege von Mundart, Volkslied, Volksmusik sowie christlichem und weltlichem Brauchtum,
  3. Erhaltung der traditionellen und bodenständigen Trachten.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der Verein zeigt eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit dem Finanzamt Regensburg an.

Der Verein ist parteipolitisch neutral.

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